Rechtsprechung
RG, 30.11.1900 - Rep. II. 241/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der nach § 15 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 Verletzte zum Zwecke der Beschaffung der Grundlagen für die Höhe seiner Entschädigungsforderung von dem zur Entschädigung Verpflichteten Rechnungslegung über den Gewinn, welchen er durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Warenausstattung; Schadensersatz; Rechnungslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 47, 100
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59
Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen
Die Rechtslage ist die gleiche, wie wenn das verletzte Ausschlußrecht ein Patent-, Gebrauchsmuster- oder Urheberrecht wäre (aA RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325).Es ist insoweit bewußt von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 47, 100 ff; 58, 321, 325) abgewichen, nach der bei Warenzeichenverletzungen dem Verletzten kein Anspruch auf Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinnes zusteht, und hat es entgegen dieser Rechtsprechung als zulässig angesehen, die Vorschriften über die unechte Geschäftsführung (§§ 687 Abs. 2, 681, 667 BGB) entsprechend anzuwenden.
- OLG Hamburg, 19.12.2001 - 2 Wx 106/01
Wohnungseigentum: Widerruf der Erlaubnis bei Nichteinhaltung der Grenzen der …
Die von den Antragsgegnern auf Seite 7 des Schriftsatzes vom 14. Juni 2000 in der Parallelsache zum Az. 102 c II 241/00 WEG vorgenommene Interpretation "Genehmigt ist sozusagen eine Schreibtischtätigkeit oder sonstige Tätigkeit des Antragsgegners oder eines Dritten, dem er die Wohnung zum Gebrauch überläßt, soweit diese Tätigkeit nach Außen nicht besonders in Erscheinung tritt, d.h., soweit sich für einen Außenstehenden die berufliche Nutzung der Räume nicht anders darstellt als eine Nutzung der Räume als Wohnung" enthält keinen Widerspruch zu der vom Landgericht vorgenommenen Auslegung. - BayObLG, 26.02.2001 - 2Z BR 14/01
Inhalt der Einzelabrechnung für eine Eigentumswohnung
LG München I - 1 T 19491/00; AG München 482 UR II 241/00.